Grundqualifikation Güterkraftverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)


Die Basis für mehr Sicherheit im Verkehr!

Durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist für diejenigen, die als Berufskraftfahrer gewerblich tätig sind und Beförderungen im Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen – mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE – nicht nur die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge notwendig, sondern zusätzlich auch die sogenannte GRUNDQUALIFIKATION.

Ausnahme: Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis 2, 3, C1, C1E, C, CE vor dem Stichtag – für Lkw: 10.09.2009 – erworben haben, genießen Besitzstand. Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich Güterverkehr grundqualifiziert.

Die Grundqualifikation Güterkraftverkehr für Berufskraftfahrer
kann auf folgenden 3 Wegen erworben werden:

 

1. Berufsausbildung

a | mit Abschluss zum Berufskraftfahrer(in), 3-jährige Berufsausbildung

b | mit Abschluss zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF), 3-jährige Berufsausbildung

c | mit Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen, 3-jährige Berufsausbildung

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2. Teilnahme und Bestehen der Prüfung zur Grundqualifikation

240 Minuten Theorieprüfung + 210 Minuten Praxisprüfung bei der IHK ohne vorherige Unterrichtspflicht

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3. Teilnahme und Bestehen der Prüfung zur Beschleunigten Grundqualifikation

140 Stunden Unterricht à 60 min (davon mind. 10 Fahrstunden à 60 min) + 90 Minuten schriftliche Theorieprüfung bei der IHK

 


Sie können die Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation sowohl privat finanzieren oder aber auch Ihren Bildungsgutschein bei uns einlösen. Die Weiterbildung zur beschleunigten Grundqualifikation wird bei Arbeitslosigkeit im vollen Umfang von der Agentur für Arbeit gefördert. Der ausgehändigte Bildungsgutschein kann bei uns als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV eingelöst werden.

 




Bei Fragen zum Thema – Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr – rufen Sie uns gerne an!
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist erreichbar unter Tel.: 02861 9202-493

 


Die Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation Güterkraftverkehr beinhaltet:

• Grundlage der Sicherheitsregeln

• Anwendung der Vorschriften

• Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit

 

HINWEIS:

Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

Einschluss: –

Teilnahmevoraussetzungen Schulung Beschleunigte Grundqualifikation
  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: –

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 21 Jahre
    Das erforderliche Mindestalter ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg.

  • Gültiger Personalausweis

     

INFOS zur Ausbildung Beschleunigte Grundqualifikation:

Pflichtfahrten: 10 Übungsfahrten (je 60 Minuten)

Theoriestunden: 130 Unterrichtseinheiten (je 60 Minuten)

Teilnehmer: Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer beschränkt.

Ausbildungsziel: Die Ausbildung schließt mit der 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen IHK ab.


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Die BONUS VerkehrsAkademie ist zertifizierter Bildungsträger nach AZAV!

Diese Schulung können Sie natürlich privat finanzieren oder aber eine Förderung der Teilnahme dieser Schulung per Bildungsgutschein ist möglich. Kostenträger: Agentur für Arbeit, Jobcenter, ARGE, BFD; Beschäftigungsgesellschaften; Transfergesellschaften; Rentenversicherungsträger.


Da wir als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV registriert sind, ist bei der BONUS VerkehrsAkademie das Einlösen eines solchen Bildungsgutscheins für berufliche Weiterbildung möglich! Besprechen Sie Ihre Teilnahme an dieser Schulung mit dem Berater Ihres Kostenträgers oder Sie rufen uns einfach an und wir informieren Sie gerne!

 




BEI FRAGEN RUFEN SIE UNS EINFACH AN!

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist erreichbar unter Tel.: 02861 9202-440


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