Führerschein | LKW

Der LKW-Führerschein – Ihr Start in eine Welt neuer beruflicher Möglichkeiten!

Unser Angebot für den LKW-Führerschein umfasst folgende Klassen:

Klasse C1 | Klasse C1E | Klasse C | Klasse CE

 

Die Lastkraftwagen-Klassen (LKW) – hierunter fallen die leichteren und schweren Nutzfahrzeuge. Der Fahrerlaubnisbereich teilt sich in Fahrzeuge mit und ohne Anhänger. Sie beginnt bei einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und endet im Regelfall bei 20.000 kg. In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) tauchen Begriffe wie Zugmaschine, Sattelzugmaschine und selbstfahrende Arbeitsmaschine auf.

 

Unser kompetentes Team bereitet Sie auf die theoretische und praktische Fahrprüfung vor. Die theoretischen Schulungen finden in Kleingruppen bei uns im Schulungszentrum der BONUS VerkehrsAkademie in Borken, Ahauser Straße 25, statt.

Praktische Erfahrungen sammeln Sie dann in den Übungsstunden auf den Straßen und Autobahnen im Westmünsterland, sodass Sie am Ende gut für die Prüfungen vorbereitet sind.

 


FÜHRERSCHEIN LKW | KLASSE C1

• Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D

• Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg

• Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind

• Fahrerlaubnis auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

BEFRISTUNG: Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss: –

Teilnahmevoraussetzungen Führerschein LKW | Klasse C1
  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung + augenärztliches Gutachten:

    Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung (G25 bzw. G41)

  • Erste Hilfe Schein

  • Gültiger Personalausweis

INFOS zur Ausbildung Führerschein LKW | Klasse C1:

Pflicht-/Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt (je 45 Minuten)

Anzahl Fahrstunden nach Bedarf

Theoriestunden: 6 Grundunterrichte + 6 klassenspezifische Unterrichte à 90 min

Ausbildungsziel: Die Ausbildung schließt mit der theoretischen + praktischen Prüfung der Klasse C1 ab.

 

Bei gleichzeitigem Ausbildungsgang von Klasse C1 und C1E verändert sich die Pflichtstundenzahl.




BEI FRAGEN RUFEN SIE UNS EINFACH AN!

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist erreichbar unter Tel.: 02861 9202-440


FÜHRERSCHEIN LKW | KLASSE C1E

Fahrerlaubnis für Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

• einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und

• zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE), wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war

 

Fahrerlaubnis für Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

• einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und

• einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

 

BEFRISTUNG: Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss: Fahrerlaubnis Klasse BE

Teilnahmevoraussetzungen Führerschein LKW | Klasse C1E
  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C1

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung + augenärztliches Gutachten:

    Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung (G25 bzw. G41)

  • Erste Hilfe Schein

  • Gültiger Personalausweis

INFOS zur Ausbildung Führerschein LKW | Klasse C1E

Pflicht-/Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt (je 45 Minuten)

Anzahl Fahrstunden nach Bedarf

Theoriestunden: keine zusätzlichen Theoriestunden, da Besitz Klasse C1

Ausbildungsziel: Die Ausbildung schließt mit der theoretischen + praktischen Prüfung der Klasse C1E ab.

 

Bei gleichzeitigem Ausbildungsgang von Klasse C1 und C1E verändert sich die Pflichtstundenzahl.




BEI FRAGEN RUFEN SIE UNS EINFACH AN!

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist erreichbar unter Tel.: 02861 9202-440


FÜHRERSCHEIN LKW | KLASSE C

• Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D

• Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg

• Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

• Fahrerlaubnis auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

BEFRISTUNG: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

 

HINWEIS:

Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:

a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK

b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

Einschluss: Fahrerlaubnis Klasse C1

Teilnahmevoraussetzungen Führerschein LKW | Klasse C
  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B

  • Mindestalter: 21 Jahre
    (Ausnahme mit 18 Jahren siehe Hinweis oben)

  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung + augenärztliches Gutachten:

    Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung (G25 bzw. G41)

  • Erste Hilfe Schein

  • Gültiger Personalausweis

INFOS zur Ausbildung Führerschein LKW | Klasse C

Pflicht-/Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)

Anzahl Fahrstunden nach Bedarf

Theoriestunden: 6 Grundunterrichte + 10 klassenspezifische Unterrichte à 90 min

Ausbildungsziel: Die Ausbildung schließt mit der theoretischen + praktischen Prüfung der Klasse C ab.

 

Bei gleichzeitigem Ausbildungsgang von Klasse C und CE verändert sich die Pflichtstundenzahl.




BEI FRAGEN RUFEN SIE UNS EINFACH AN!

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist erreichbar unter Tel.: 02861 9202-440


FÜHRERSCHEIN LKW | KLASSE CE

• Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg

• Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

• Fahrerlaubnis auch für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

BEFRISTUNG: Klasse CE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

 

HINWEIS:

Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden:

a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK

b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

 

Einschluss: Fahrerlaubnis Klasse BE, C1E und T


Teilnahmevoraussetzungen Führerschein LKW | Klasse CE
  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C

  • Mindestalter: 21 Jahre
    (Ausnahme mit 18 Jahren siehe Hinweis oben)

  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung + augenärztliches Gutachten:

    Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung (G25 bzw. G41)

  • Erste Hilfe Schein

  • Gültiger Personalausweis

INFOS zur Ausbildung Führerschein LKW | Klasse CE

Pflicht-/Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)

Anzahl Fahrstunden nach Bedarf

Theoriestunden: 6 Grundunterrichte + 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 min

Teilnehmer: Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer beschränkt.

Ausbildungsziel: Die Ausbildung schließt mit der theoretischen + praktischen Prüfung der Klasse CE ab.

 

Bei gleichzeitigem Ausbildungsgang von Klasse C und CE verändert sich natürlich die Pflichtstundenzahl.




BEI FRAGEN RUFEN SIE UNS EINFACH AN!

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist erreichbar unter Tel.: 02861 9202-440


Zusätzliche Berechtigungen

Diese Berechtigungen gelten für alle C-Klassen, d.h. C1, C1E, C und CE:

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C und CE berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

1.Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,

2.Einsatzfahrzeuge der Polizei,

3.Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,

4.Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,

5.Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,

6.Krankenkraftwagen,

7.Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,

8.Beschussgeschützte Fahrzeuge,

9.Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,

10.Spezialisierte Verkaufswagen,

11.Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,

12.Leichenwagen und

13.Wohnmobile.


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