Führerschein | MOTORRAD
Der Motorrad-Führerschein – Ihr Start in eine Welt neuer mobiler Freizeit!
Unser Angebot für den Motorrad-Führerschein umfasst folgende Klassen:
Klasse A1 | Klasse A2 | Klasse A
Unter den Fahrerlaubnisklassen im Motorrad-Bereich fallen mittlerweile auch Fahrzeuge, die nicht mehr viel mit Motorrädern zu tun haben. Unter anderem auch drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) unterscheidet zwischen Krafträdern, Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern.
Unser kompetentes Team bereitet Sie auf die theoretische und praktische Fahrprüfung vor. Die theoretischen Schulungen finden in Kleingruppen bei uns im Schulungszentrum der BONUS VerkehrsAkademie in Borken, Ahauser Straße 25, statt.
Praktische Erfahrungen sammeln Sie dann in den Übungsstunden auf den Straßen und Autobahnen im Westmünsterland, sodass Sie am Ende gut für die Prüfungen vorbereitet sind.
FÜHRERSCHEIN Motorrad | KLASSE A1
Fahrerlaubnis für Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit
• einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
• einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
• einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Fahrerlaubnis für Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
• symmetrisch angeordneten Rädern
• einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
• einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
• einer Leistung von bis zu 15 kW
BEFRISTUNG: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Fahrerlaubnis Klasse AM
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen ist nicht vorrausgesetzt.
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Mindestalter: 16 Jahre
- Sehtest
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Erste Hilfe Schein
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Gültiger Personalausweis
INFOS zur Ausbildung Führerschein Motorrad | Klasse A1
Pflicht-/Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrt, 3 Nachtfahrt (je 45 Minuten)
Anzahl Fahrstunden nach Bedarf
Ausbildungsziel: Die Ausbildung schließt mit der theoretischen + praktischen Prüfung der Klasse A1 ab.
BEI FRAGEN RUFEN SIE UNS EINFACH AN!
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist erreichbar unter Tel.: 02861 9202-440
FÜHRERSCHEIN Motorrad | KLASSE A2
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
• einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
• einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
BEFRISTUNG: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
HINWEIS:
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.
Einschluss: Fahrerlaubnis Klasse A1. Nach 2 Jahren A1, Aufstieg durch praktische Prüfung möglich
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen wird nicht vorrausgesetzt.
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Mindestalter: 18 Jahre
- Sehtest
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Erste Hilfe Schein
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Gültiger Personalausweis
INFOS zur Ausbildung Führerschein Motorrad | Klasse A2
Pflicht-/Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
Anzahl Fahrstunden nach Bedarf
Ausbildungsziel: Die Ausbildung schließt mit der theoretischen + praktischen Prüfung der Klasse A2 ab.
BEI FRAGEN RUFEN SIE UNS EINFACH AN!
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist erreichbar unter Tel.: 02861 9202-440
FÜHRERSCHEIN Motorrad | KLASSE A
Fahrerlaubnis für Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit
• einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
• einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
• einer Leistung von mehr als 15 kW oder
• mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
• Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
• einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
• einer Leistung von mehr als 15 kW
BEFRISTUNG: Klasse A ist unbefristet gültig.
HINWEIS:
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Einschluss: Klasse A2, A1 und AM
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre
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Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder,
21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge - Sehtest
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Erste Hilfe Schein
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Gültiger Personalausweis
INFOS zur Ausbildung Führerschein Motorrad | Klasse A:
Pflicht-/Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrt, 3 Nachtfahrt (je 45 Minuten)
Anzahl Fahrstunden nach Bedarf
Theoriestunden: Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 6 Grundunterrichte + 4 klassenspezifische Unterrichte. Ohne Vorbesitz: 12 Grundunterrichte + 4 klassenspezifische Unterrichte je 90 min.
Ausbildungsziel: Die Ausbildung schließt mit der theoretischen + praktischen Prüfung der Klasse A ab.
BEI FRAGEN RUFEN SIE UNS EINFACH AN!
Ihr persönlicher Ansprechpartner ist erreichbar unter Tel.: 02861 9202-440